Individuelle Gesundheitsleistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL - sind private Leistungen gegen Selbstzahlung. Sie reichen über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer "ausreichenden und notwendigen Patientenversorgung" hinaus und sind daher von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht gedeckt. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ.

- Fachbezogene Gesundheitsuntersuchung auf Wunsch ("Facharzt-Check") 
- Umfassende ambulante Vorsorge-Untersuchung ("General-Check")  
- Sonographischer Check-up der inneren Organe ("Sono-Check")  
- Doppler-Sonographie der hirnversorgenden Gefäße bei fehlenden
  anamnestischen oder klinischen Auffälligkeiten  
- CO2- Gabe statt Raumluftinsufflation während der Koloskopie
- Stuhltest auf Helicobacter pylorii zum Erkennen einer möglichen Infektion
  ohne Magenspiegelung.

- Ärztliche Untersuchungen und Bescheinigungen außerhalb der kassenärzt-
  lichen Pflichten (z. B. Bescheinigung für den Besuch von Schule, Sportverein
  oder bei Reiserücktritt)

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