Individuelle
Gesundheitsleistungen – IGeL - sind private Leistungen
gegen Selbstzahlung. Sie reichen über das vom
Gesetzgeber definierte Maß einer "ausreichenden und notwendigen
Patientenversorgung" hinaus und sind daher von den gesetzlichen
Krankenversicherungen nicht gedeckt. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ.
- Fachbezogene
Gesundheitsuntersuchung auf Wunsch ("Facharzt-Check")
- Umfassende ambulante Vorsorge-Untersuchung ("General-Check")
- Sonographischer
Check-up der inneren Organe ("Sono-Check")
- Doppler-Sonographie
der hirnversorgenden Gefäße bei fehlenden anamnestischen oder klinischen Auffälligkeiten
- CO2- Gabe statt Raumluftinsufflation während der Koloskopie - Stuhltest auf Helicobacter pylorii zum Erkennen einer möglichen Infektion ohne Magenspiegelung.
- Ärztliche
Untersuchungen und Bescheinigungen außerhalb der kassenärzt- lichen Pflichten (z. B. Bescheinigung für den
Besuch von Schule, Sportverein oder bei Reiserücktritt)